Beratung zum ASiG — beschert ein gutes Miteinander von Mensch und Technik !
Die rechtliche Grundlage zur gewerblichen Arbeitssicherheit bietet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch (SGB VII) der "gesetzlichen Unfallversicherung".
Die Betreiber-Richtlinie RL 1999/92/EG ist am 01.07.2003 in die nationale Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV) übergegangen und bildet die Verordnung über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit für Arbeitsnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können.
Die BetrSichV soll den Betreibern, insbesondere kleinerer und mittelständischer Unternehmen auf dem Gebiet des Explosionsschutzes die Möglichkeit geben die bestehenden Gefahren zu ermitteln und die Risiken zu bewerten.
Dabei sind spezielle Maßnahmen zur sicheren Arbeitsumgebung zu beachten, die dem Schutz und der Gesundheit der Arbeitnehmer dient, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet sind.