Arbeitssicherheit / Beratung
Beratung zum Arbeitsschutz — beschert ein gutes Miteinander von Mensch und Technik !
>> Die meiste Zeit verliert man damit, dass man diese Zeit unbedingt wieder zurück gewinnen will << (John Steinbeck)
Gerne bieten wir Ihnen auch auf Grund unserer langjährigen Erfahrung in industrieller Arbeitssicherheit (BG Feinmechanik und Elektrotechnik und BG Chemie) unsere Beratung / Dienstleistung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes Ihrer explosionsgefährdeten Anlage an.
Die auf die Menschen bezogene Auswirkung von Gefahren sind oft Personenschäden als Folge von Verletzungen durch Arbeitsunfälle, Berufserkrankungen und sonstige schädliche Einflüsse auf die Gesundheit.
Die
rechtliche Grundlage zur gewerblichen Arbeitssicherheit bietet das
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII "der gesetzlichen
Unfallversicherung".
Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben geregelt u.a. der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure) und der Arbeitsmedizin (Betriebsärzte).
Die RL 1999/92/EG (ATEX
137) ist seit 01.07.2003 in die nationale Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) übergegangen und ist eine Verordnung über
Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit
der Arbeitsnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet
werden können.
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Die BetrSichV soll Arbeitgebern / Betreibern, insbesondere kleiner und
mittelständischer Unternehmen auf dem Gebiet des Explosionsschutzes
ermöglichen, bestehende Gefahren zu ermitteln und Risiken zu bewerten.
Dabei sind spezielle Maßnahmen zur sicheren Arbeitsumgebung zu
beachten, die dem Schutz und der Gesundheit der Arbeitnehmern
dient, die durch explosionsfähige Atmosphäre
gefährdet sind.
Bei Beschäftigungen mehrerer Unternehmen an einer Arbeitsstätte ist es unbedingt erforderlich Koordinationsmaßnahmen und -modalitäten vorzunehmen und ein Explosionsschutzdokument auszuarbeiten.
Wir bieten für Sie an:
Untersuchungen zur Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz
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Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV (führt ein Sicherheitsingenieur / Sachverständiger durch).
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Untersuchung zur Arbeitssicherheit / Betriebssicherheit (§3 BetrSichV, §5 ArbSchG):
• Gefährdungsbeurteilungen gem. Gefahrstoffverordnung
• Ermittlung und Bewertung der Gefährdungsfaktoren entsprechend der BetrSichV. -
Erstellung von Checklisten zur Ermittlung von Gefährdungen (abhängig vom Arbeitsmittel).
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Entwicklung einer Beurteilungs- und Bewertungsmatrix zur Risikobeurteilung.
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Festlegung von Gegenmaßnahmen in Abhängigkeit des Gefahrenpotentials oder des Schutzstufenkonzepts (Gefahrstoffverodnung).
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Begehung der überwachungsbedürftigen Anlage zur Durchführung der Arbeitssicherheits-Untersuchungen und Durchführung von außerordentlichen Prüfungen.
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Festlegung von wiederkehrenden Prüfungen und Prüfristen für Apparate / Komponenten (gem. Gefährdungsbeurteilung).
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Untersuchung von Unfallereignissen und Festlegung von evtl. Gegenmaßnahmen.
Dokumentationen zur Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz
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Erstellung von Betriebsanweisungen / Betriebshandbüchern.
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Gutachten über die Betriebssicherheit inkl. Anlagenbegehungen.
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Integration von Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungen (BetrSichV) in ein bestehendes integriertes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 9001 und 14001).
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Erstellung eines Explosionsschutzdokuments, ggf. Explosions- schutzkonzepts durch einen bekanntgegebenen Sachverständiger für Explosionsschutz und Anlagensicherheit gem. §29a BImSchG.
Referenzen zur Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz
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Erfahrungen in der Begutachtung und Handhabung von Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen.
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Bewertung von toxischen Gaskonzentrationen bei Prüfung und Erstellung einer Vielzahl Störfallbetrachtungen / Auswirkungsbetrachtungen in Sicherheitsanalysen / Gutachten.
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Durchführung von Gefährdungsanalysen (ArbSchG, BetrSichV).
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Gutachten zur Anlagensicherheit / Betriebssicherheit inklusive Anlagenbegehungen.