Explosionsschutz / Dienstleistung

Wir helfen wo wir nur können — und wann wir von Ihnen gerufen werden !

>> Die guten Zeiten haben leider alle einen Fehler  —  sie gehen einfach viel zu schnell vorbei << (Erich Kästner) 

Gerne bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung auf Grund unseres umfangreichen Wissen auf dem Gebiet des Gas- und/oder Staub-Explosionsschutzes und der Anlagensicherheit an.  

CE-ZeichenEx-Logo, gelb

Das sind für Sie eine Menge von Vorteilen, die Sie jedenfalls nutzen sollten!

Damit haben Sie sich genügend Zeit frei gemacht, sich auf ihre Kernkompetenzen mit gezielten Aktivitäten z.B. der eigenen Produkt-Schwerpunkte verstärkt zu konzentrieren.

Wir versuchen, mit Ihrer Hilfe zusammen, Ihre speziellen Belange zu Themen des Explosionsschutzes optimal für Sie zu lösen.


Gerne bieten wir Ihnen zu Themen des Explosionsschutzes der Gruppe II-Geräte (Gas-Explosionsschutz) und der Gruppe III-Geräte (Staub-Explosionsschutz) unsere Dienstleistungen an:

  • Umfassende Überprüfung Ihres entwickelten explosions-  geschützten elektrischen Betriebsmittels zum Erreichen einer Zertifizierung nach RL 94/9/EG (ATEX 95) bei einer "Benannten    Stelle" (Prüfstelle; notified body).

  • Mithilfe bei der Bearbeitung Ihres entwickelten ex-geschützten elektrischen Betriebsmittels für eine Gerätekategorie zum Einsatz in Zone: Gerätekategorie 1 G/D (f. Zone 0/20); Gerätekategorie 2 G/D (f. Zone 1/21); Gerätekategorie 3 G/D (f. Zone 2/22) des Gas- und/oder Staub-Ex-Schutzes hinsichtlich    einer ATEX-Zertifizierung.

  • Erarbeiten des Prüfsantrags und Festlegen der notwendigen    Prüfungsunterlagen zwecks ATEX-Zertifizierung nach RL 94/9/EG (ATEX 95) bei einer "Benannte Stelle" (Prüfstelle; notified body).

  • Mitarbeit bis zum Erlangen des ATEX-Zertifikats in Form einer EG-Baumusterprüfbescheinigung für Gerätekategorie 1 G/D; 2 G/D   (f. Zone 0/20 oder 1/21) oder EG-Konformitätsaussage für Gerätekategorie 3 G/D (f. Zone 2/22) für das bei einer Prüfstelle  eingereichte elektrische Betriebsmittel hinsichtlich

    •  des Gas-Ex-Schutzes z.B. in Zündschutzart: Druckfeste Kapselung "Ex d" oder Erhöhte Sicherheit "Ex e" oder   Eigensicherheit "Ex i" oder Vergusskapselung "Ex m" und Zündschutzmaßnahmen für Zone 2: nicht funkend "Ex nA" oder energiebegrenzt "Ex nL"

    •  des Staub-Ex-Schutzes z.B. in Zündschutzart: Schutz durch Gehäuse "Ex tD" oder Überdruckkapselung "Ex pD" oder   Eigensicherheit "Ex iD" oder Vergusskapselung "Ex mD" 

    • bei einem nicht-elektrischen Gerät z.B. in Zündschutzart: Zündquellenüberwachung "b" oder Konstruktive Sicherheit "c" oder Druckfeste Kapselung "d" oder Schwadenhemmende Kapselung "fr" oder Flüssigkeitskapselung "k".

  • Die Zertifizierung Ihres entwickelten explosionsgeschützten Betriebsmittels kann bei einer "Benannten Stelle" (Prüfstelle)     z.B. der PTB in Braunschweig; der DEKRA EXAM/DMT in Bochum; des TÜV Nord CERT in Hannover oder einer anderer Prüfstelle     erreicht werden.

    Die Einreichung erfolgt mittels eines Prüfungsantrags mit Nennung der vorgesehenen Gerätekategorie 1 G/D oder 2 G/D   (f. Zone 0/20 oder 1/21) oder Gerätekategorie 3 G/D (f. Zone 2/22) und Angaben zu der/den Zündschutzart/en. Aufgeführt   werden darin auch die zur Zertifizierung notwendigen techn. Unterlagen wie z.B. Ex-Beschreibung mit den Zeichnungen, Layouts, Datenblätter, Berechnungsprotokollen, etc. und die vom Gerätehersteller zu erstellende Betriebsanleitung (BA) mit Angaben zu den notwendigen Sicherheitshinweise zur Einhaltung des Explosionsschutzes.

  • Mitarbeit im Bereich Ihres Qualitätsmanagements zum Erlangen eines QS-Ex-Zertifikates nach RL 94/9/EG (ATEX 95),    zum sog. Ex-Zusatz-Audit, für Ihr Unternehmen und damit speziell für Ihre Fertigungsstätte der explosionsgeschützten Betriebsmittel.

    •  Weiterhin eine wirtschaftliche und praxisnahe Einführung des von Ihren ernannten ATEX-Beauftragten für Ihre Fertigung und Produktion entsprechend des von einer "Benannten Stelle" (Prüfstelle) zertifizierten Anhang bzw. Moduls (Anhang IV bzw. Modul D oder Anhang VII bzw. Modul G) des QS-Ex-Zertifikates (Ex-Zusatz Audit) nach RL 94/9/EG (ATEX 95) das diese Prüfstelle im Zuge des Konformimitätsbewertungs-   verfahrens bei Ihnen durchführte.

    •  Danach kann das explosionsgeschützte Betriebsmittel in Ihrer Produktionsstätte erstellt und prüft werden, um dann dieses Ex-Produkt über Ihren Vertrieb Inverkehr gebracht zu werden.

  • Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes nach vorher   durchgeführter Risikoanalyse mit begleitender Beratung u.a. für die Zündquellenanalyse und deren Bewertung hinsichtlich     technischer und organisatorischer Explosionsschutzmaßnahmen (primärer-, sekundärer- und tertiärer Explosionsschutz).

Um Ihnen die meistgestellten Fragen, Begriffe oder Abkürzungen zum Explosionsschutz beantworten zu können, sehen Sie doch bitte auf unserer Seite "Explosionsschutz / FAQ" nach. Dort werden Ihnen   entsprechende Lösungen oder  Beantwortungen unterbreitet.